Wie jetzt öffentlich wurde, hat die Kunsthochschule für Medien Köln im Dezember 2024 eine Zivilklausel beschlossen. In Paragraph 2 „Aufgaben“ Absatz 3 der Grundordnung heißt es nun:
„Die Kunsthochschule für Medien Köln ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgeverantwortung ihrer Forschung und Lehre bewusst und leistet ihren Beitrag zu einer sozial gerechten, friedlichen, vielfältigen und demokratischen Welt. Sie verpflichtet sich ausschließlich friedlichen und nicht-militärischen Zielen. Die Kunsthochschule für Medien Köln versteht sich als internationale Institution und heißt Studierende sowie Mitarbeiter*innen in Lehre, Technik und Verwaltung aus allen Ländern und kulturellen Kontexten willkommen. Die Hochschule versteht sich als transkulturelle Gemeinschaft, in der sich Menschen mit ihren vielfältigen Herkünften, Geschichten und Sprachen respektvoll begegnen und zusammenarbeiten. Gerade als eine Kunsthochschule legt die Kunsthochschule für Medien Köln in Studium, Lehre, Forschung und Weiterbildung besonderen Wert auf die friedensstiftenden und -erhaltenden Aspekte von Medien, insbesondere den medialen Künsten. Sie fördert die zivile Verwendung ihrer Forschungsergebnisse und künstlerischen Werke in der Praxis. Sie lehnt jede Beteiligung von Kunst, Wissenschaft und Forschung, die dem Führen von Kriegen dient oder daraufhin abzielt, ab.“