Die Popularklage gegen das Bayerische „Hochschulinnovationsgesetz“ kann einen Teilerfolg feiern: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 3. März 2026 die Verpflichtung der Hochschulen, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, für verfassungswidrig erklärt, weil sie dem Rechtsstaatsprinzip und der Wissenschaftsfreiheit zuwiderlaufe.
Die Popularklage wurde von einem breiten Bündnis aus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern, der Zivilklauselbewegung sowie weiteren Friedens- und zivilgesellschaftlichen Organisationen initiiert. 200 Kläger*innen haben sich an Popularklage beteiligt.
Die Klage richtete sich zudem gegen das Verbot von Zivilklauseln an bayerischen Hochschulen und die Verpflichtung von Schulen, Jugendoffizier*innen auftreten zu lassen. Diese Punkte seien nach Ansicht des Gerichts verfassungskonform. Das Bündnis der Kläger*innen berät nun weitere Schritte, um die Auseinandersetzung für ein auf Zivilität und Frieden gerichtetes Bildungswesen weiterzuführen.
- Pressemitteilung der GEW Bayern
- Urteilsbegründung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes