1. Frage:
Was muss sich an den Hochschulen ändern, damit sie zu einer demokratischen, zivilen und sozialen Gesellschaftsentwicklung beitragen? Sollen Zivilklauseln – also die zivile Orientierung der Wissenschaft – auf Hochschul-, Landes- und Bundesebene verankert werden?
Antwort der Linken:
Das Leitmotiv LINKER Hochschulpolitik ist die soziale, demokratische und wissenschaftlich unbestechliche Hochschule. Hochschulen müssen so verfasst sein, dass sie ihre notwendige kritische Funktion gegenüber der Gesellschaft und ihre Rolle als Impulsgeber für soziale und demokratische Weiterentwicklung wahrnehmen können.
Im Zuge der neoliberalen Hochschulreformen, allen voran durch die Umstrukturierung zur Unternehmerischen Hochschule und den Bologna-Prozess sind die Hochschulen zunehmend auf wettbewerbliche Steuerung, Elitenförderung und regelrechte Lernfabriken ausgerichtet worden. Vielfach ersetzen repressive Studienordnungen ein selbstbestimmtes, interdisziplinäres und kritisches Studieren. Die chronische und systematische Unterfinanzierung der Hochschulen erzeugt massiven Druck, jede Form von zusätzlichen Mitteln einzuwerben, zunehmend auch um originäre Aufgaben wie Grundlagenforschung und gute Lehre finanzieren zu können. Die Einflussnahme privatwirtschaftlicher Einzelinteressen auf Lehre und Forschung durch Kooperationen mit Großkonzernen nimmt massiv zu – auch die der finanzstarken Rüstungswirtschaft. Weil privatrechtliche Gründe geltend gemacht werden unterliegen diese Verträge zwischen Hochschulen und Konzernen häufig der Geheimhaltung und werden so jeglicher öffentlicher und demokratischer Kontrolle entzogen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrende und Studierende haben keinen Einfluss mehr darauf, für wen und woran sie arbeiten. DIE LINKE forderte die Bundesregierung (Drucksache 17/9979) bereits auf, sich gemeinsam mit den Ländern für die Verankerung von Zivilklauseln in den Statuten der Hochschulen sowie in den Landeshochschulgesetzen einzusetzen und sicherzustellen, dass sich alle öffentlich an Hochschulen vergebenen Mittel an rein zivilen Kriterien ausrichten sollen und damit staatlich subventionierte Rüstungsforschung auszuschließen. Unser Antrag wurde mit den Gegenstimmen aller anderen Parteien, von CDU/CSU, FDP, SPD sowie den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE fordert außerdem Transparenz für alle Kooperationen von öffentlichen Hochschulen mit privaten Geldgebern, also die Offenlegung von Kooperations- und Stiftungsverträgen und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. DIE LINKE steht für eine bedarfsorientierte öffentliche Ausfinanzierung der Hochschulen in der Breite statt einseitiger Exzellenzförderung und wettbewerblich vergebener Drittmittel. Nur so kann garantiert werden, dass nicht im Interesse gesellschaftlich mächtiger Einzelinteressen und finanzstarker Großkonzerne gelehrt und geforscht wird. Die Ausfinanzierung mit öffentlichen Mitteln ist die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre tatsächlich geschützt werden kann.
Die Umsetzung und Einhaltung von Zivilklauseln muss vor Ort an den Hochschulen, durch die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierenden eingefordert und immer wieder neu überprüft werden. Eine Verankerung in den Landeshochschulgesetzen und Hochschulstatuten kann dabei helfen.
2. Frage
Rechtfertigen Arbeitsplätze Rüstungsproduktion?
Antwort der Linken:
DIE LINKE fordert einen Umbau der Rüstungsproduktion auf zivile Güter. Durch ein Rüstungskonversionsprogramm wollen wir den Umbau für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozial gestalten und gleichzeitig dazu beitragen, dass Produktion von der nicht zu verantwortenden Rüstungsindustrie auf Industrieproduktion für den ökologischen Umbau der Gesellschaft umgestellt wird.
Für DIE LINKE können Arbeitsplätze nie als Rechtfertigung für Rüstungsexporte dienen. DIE LINKE fordert konsequent ein Exportverbot von Rüstungsgütern. Wir haben in der noch laufenden Legislaturperiode einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir ein grundgesetzlich festgeschriebenes Verbot von Waffenexporten gefordert haben. Ausdrücklich unterstützt DIE LINKE die Forderungen des Bündnisses „Aktion Aufschrei“ und der Friedensbewegung.
Wir setzen uns für Beschäftigungsalternativen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein. Innerhalb der Betriebe sollen gemeinsam Alternativen entwickelt werden – mit dem Ziel, das jeweilige Unternehmen auf die Produktion von zivilen Gütern umzustellen. Hierbei müssen nach Ansicht DER LINKEN auch die Gewerkschaften für einen solchen Umbau gewonnen und in den Konversionsprozess einbezogen werden.
DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass Rüstungsgüter keinerlei Mehrwert schaffen und darum eine Umstellung auf die Produktion ziviler Güter eine Investition in die Zukunft darstellt.
3. Frage:
Durch die Aufklärungsaktivitäten der Friedensbewegung ist die Politik des automatisierten Tötens durch Kampfdrohnen weltweit in Frage gestellt. Wirkt Ihre Partei für die internationale Ächtung von Kampfdrohnen und wenn ja, wie wollen Sie diese Bemühungen intensivieren?
Antwort der Linken:
Seit Jahren kritisiert die Linksfraktion die Drohnenpolitik der Bundesregierung. Wir haben im Bundestag einen Antrag gegen die geplante Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr eingebracht (Drucksache 17/12437) und kritisieren ebenso die weitere Aufrüstung mit Aufklärungs- und Spionagedrohnen. Wir wenden uns auch dagegen, dass Polizeien mit größeren Drohnen ausgestattet werden sollen. Dies gilt auch für das Bestreben, diese mit angeblich „nicht-tödlichen Waffen“ zu bestücken, wie es in einem EU-Forschungsprogramm entwickelt wird. Diese Vorhaben lehnen wir entschieden ab.
Mit Kleinen Anfragen und anderen Parlamentarischen Initiativen legen wir die Anstrengungen der Bundesregierung, der Europäischen Union und der NATO zu militärischen Drohnen bloß.
Kampfdrohnen sind Killerwaffen. Wir fordern weiterhin die umfassende völkerrechtliche Ächtung dieser neuen Waffenkategorie. Auf internationaler Ebene drängen wir auf eine Konvention zur umfassenden Ächtung von Kampfdrohnen. Als ersten Schritt sind Rüstungskontrollvereinbarungen auf dem Gebiet der Drohnentechnologie und der entsprechenden Technologietransfers erforderlich.
Einer Nutzung unbemannter (fliegender) Plattformen stehen wir nicht prinzipiell ablehnend gegenüber: Sie können, zivil genutzt und in ihrem Einsatz gesetzlich geregelt, nützlich sein. Ein Verbot der Bewaffnung von Drohnen ist aber die beste Garantie, um den mörderischen Missbrauch dieser Technologie zu verhindern.
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