2. Frage:
Rechtfertigen Arbeitsplätze Rüstungsproduktion?
Antwort der DKP:
Wie viel Kriegstote ist ein Arbeitsplatz in der Rüstungsproduktion wert? Es geht aber in erster Linie gar nicht um die hochtechnisierten und hochproduktiven Arbeitsplätze. Es geht um die Profite der Rüstungskonzerne und Rüstungsexporteure.
Die Mittel, die in diese Produktion fließen, müssen zur Lösung anderer Aufgaben genutzt werden, die Produktion muss unter demokratischer Kontrolle der Belegschaften, Gewerkschaften usw. entsprechend auf zivile Güter umgestellt werden. Es gibt genug Aufgaben im sozialen, Gesundheits-, im Verkehrs-, Energie-, Umweltbereich usw. usf. zu lösen.
Die DKP tritt seit sehr vielen Jahren für die Konversion der Rüstungsproduktion ein, für eine Konversion ohne „Schlupflöcher“.
Antwort der Linken:
DIE LINKE fordert einen Umbau der Rüstungsproduktion auf zivile Güter. Durch ein Rüstungskonversionsprogramm wollen wir den Umbau für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozial gestalten und gleichzeitig dazu beitragen, dass Produktion von der nicht zu verantwortenden Rüstungsindustrie auf Industrieproduktion für den ökologischen Umbau der Gesellschaft umgestellt wird.
Für DIE LINKE können Arbeitsplätze nie als Rechtfertigung für Rüstungsexporte dienen. DIE LINKE fordert konsequent ein Exportverbot von Rüstungsgütern. Wir haben in der noch laufenden Legislaturperiode einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir ein grundgesetzlich festgeschriebenes Verbot von Waffenexporten gefordert haben. Ausdrücklich unterstützt DIE LINKE die Forderungen des Bündnisses „Aktion Aufschrei“ und der Friedensbewegung.
Wir setzen uns für Beschäftigungsalternativen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein. Innerhalb der Betriebe sollen gemeinsam Alternativen entwickelt werden – mit dem Ziel, das jeweilige Unternehmen auf die Produktion von zivilen Gütern umzustellen. Hierbei müssen nach Ansicht DER LINKEN auch die Gewerkschaften für einen solchen Umbau gewonnen und in den Konversionsprozess einbezogen werden.
DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass Rüstungsgüter keinerlei Mehrwert schaffen und darum eine Umstellung auf die Produktion ziviler Güter eine Investition in die Zukunft darstellt.
Antwort der SPD:
Eine unverantwortliche Rüstungspolitik wird durch nichts gerechtfertigt – auch nicht durch den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dass Deutschland immer mehr Waffen und Rüstungsgüter exportiert – auch in Länder, die Menschenrechte nicht umfassend garantieren oder die in Krisenregionen liegen – ist gefährlich und besorgniserregend.
Die SPD fordert deshalb eine verbindliche gesetzliche Regelung für eine restriktive Rüstungsexportpolitik Deutschlands. Es braucht eine gesetzliche Verankerung und Aufwertung der bestehenden „Politischen Grundsätze“ und der Verfahrensgrundsätze. Auf diese Weise soll eine Rechtsverbindlichkeit dieser Grundsätze erreicht werden. Rüstungsexporte in sogenannte Drittländer dürfen nur in Ausnahmefällen zugelassen werden und Rüstungsexporte in Krisengebiete und in Länder, in denen die Menschenrechte missachtet und verletzt werden, lehnen wir ab. Des Weiteren gilt, dass die rüstungsexportpolitischen Grundsätze Deutschlands auch nicht durch die „Hintertür“ einer europäischen oder NATO-weiten Harmonisierung aufgeweicht werden dürfen.
Antwort von Bündnis ’90/Die Grünen:
Nein, die Aufrechterhaltung einer hohen Rüstungsproduktion darf nicht mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen begründet werden. Sie muss vor allem der Bedarfsdeckung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte dienen. Eine sinkende Nachfrage im Inland darf unseres Erachtens nicht bedeuten, dass – wie es derzeit geschieht – zum Erhalt der wehrtechnischen Industrie der Rüstungsexport in die Höhe getrieben wird. In den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist ausdrücklich festgehalten, dass beschäftigungspolitische Gründe gerade keine ausschlaggebende Rolle für die Genehmigung von Rüstungsexporten spielen dürfen. Da sich die schwarz-gelbe Bundesregierung offenbar immer weniger an diese Grundsätze hält, fordern wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das diesen Kriterien Gesetzesrang verleiht.
Antwort der Piratenpartei:
Wie gesagt, können zivile technologische Entwicklungen auch militärische Fortentwicklung erfahren (Beispiel Airbus). Die Fortführung von Rüstungsproduktion und Forschung nur um Arbeitsplätze zu erhalten scheint uns nicht sinnvoll.
Antwort der CDU/CSU:
Der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Rüstungsindustrie ist sicherheitspolitisch begründet und kein Selbstzeck. Eine leistungsfähige wehrtechnische Industrie ist sicherheits- und wirtschaftspolitisch unverzichtbar. Sie ist entscheidend für die moderne Ausrüstung der Bundeswehr. Die deutsche wehrtechnische Industrie steht zugleich für technologischen Fortschritt und hochwertige Arbeitsplätze, die CDU und CSU sichern wollen.
Antwort der FDP:
Deutschland ist ein verlässlicher Partner im Rahmen der NATO und der Europäischen Union, der eng und vertrauensvoll mit den anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeitet. Dies gilt auch für den Bereich der Rüstungskooperation einschließlich Rüstungsexporten. Ferner sind einige gefestigte Demokratien, mit denen Deutschland eng verbunden ist, den NATO- und EU-Staaten gleichgestellt. Dazu zählen Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz. In Bezug auf Exporte in darüber hinausgehende Drittstaaten verfolgt Deutschland eine restriktive Exportpolitik. Genehmigungen werden nur erteilt, wenn im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen. Vor diesem Hintergrund würde ein generelles Verbot von Rüstungsexporten die Handlungsfähigkeit Deutschlands als verlässlichem Partner beschädigen.
Auch unter liberaler Beteiligung hält sich die Bundesregierung strikt an die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern.“ Diese legen unter anderem in Bezug auf Drittländer folgendes fest „Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht genehmigt in Länder,
- die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht,
- in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden.“
Ferner spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerstaat eine wichtige Rolle bei der Abwägung von möglichen Exportentscheidungen. Zu Einzelstaaten kann hier nicht eingegangen werden, da der Bundessicherheitsrat über Rüstungsexport in vertraulicher Sitzung entscheidet. Unter liberale Beteiligung gilt, dass sich die Bundesregierung an die restriktive Rüstungsexportpolitik gemäß der Politischen Grundsätze hält.
Wir wollen im Deutschen Bundestag ein vertraulich tagendes Gremium einrichten, in dem die Bundesregierung über laufende Entscheidungsverfahren von besonderer Bedeutung das Parlament unterrichtet. Vorbild wäre das Parlamentarische Kontrollgremium zur Kontrolle der Geheimdienste. Auch wenn die Entscheidungskompetenz über Rüstungsexporte gemäß der verfassungsrechtlichen Trennung zwischen Exekutive und Legislative weiterhin bei der Bundesregierung verbleiben muss, kann der Deutsche Bundestag im Rahmen eines derartigen neu zu schaffenden Gremiums seine Einschätzungen über anstehende Exportentscheidungen der Bundesregierung beratend zu Kenntnis bringen.
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1. Frage:
Was muss sich an den Hochschulen ändern, damit sie zu einer demokratischen, zivilen und sozialen Gesellschaftsentwicklung beitragen? Sollen Zivilklauseln – also die zivile Orientierung der Wissenschaft – auf Hochschul-, Landes- und Bundesebene verankert werden?
Antwort der DKP:
Die DKP vertritt die Auffassung, dass Universitäten nicht als Kooperationspartner bzw. Dienstleister für die Planung und wissenschaftlich-technische Vorbereitung von Angriffskriegen oder zu zivilmilitärischen Zwecken missbraucht werden dürfen. Forschung und Lehre müssen allein dem Frieden, der sozialen Gerechtigkeit, dem Austausch der Kulturen, der Verständigung verpflichtet sein.
In unserer Zeitung UZ („Unsere Zeit“) haben wir immer wieder Beiträge zum Thema veröffentlicht.
Auf dem Parteitag unserer Partei in diesem Jahr wurde ein Beschluss gefasst, in dem wir unter anderem fordern: „Sofortiges Verbot deutscher Waffenexporte. Zivilklauseln an allen deutschen Hoch- und Fachhochschulen einführen. Schluss mit der Kriegsforschung an unseren Universitäten. Kein Geld für Militarisierung, Rüstung und Kriegseinsätze, sondern für Konversionsforschung sowie für Investitionen in Arbeitsplätze, Bildung, Kultur, Gesundheit.“
Wir unterstützen alle Forderungen anderer Gremien, die zivile Orientierung der Wissenschaft nicht nur auf Hochschul-, sondern auch auf Landes- und Bundesebene zu verankern.
Antwort der Linken:
Das Leitmotiv LINKER Hochschulpolitik ist die soziale, demokratische und wissenschaftlich unbestechliche Hochschule. Hochschulen müssen so verfasst sein, dass sie ihre notwendige kritische Funktion gegenüber der Gesellschaft und ihre Rolle als Impulsgeber für soziale und demokratische Weiterentwicklung wahrnehmen können.
Im Zuge der neoliberalen Hochschulreformen, allen voran durch die Umstrukturierung zur Unternehmerischen Hochschule und den Bologna-Prozess sind die Hochschulen zunehmend auf wettbewerbliche Steuerung, Elitenförderung und regelrechte Lernfabriken ausgerichtet worden. Vielfach ersetzen repressive Studienordnungen ein selbstbestimmtes, interdisziplinäres und kritisches Studieren. Die chronische und systematische Unterfinanzierung der Hochschulen erzeugt massiven Druck, jede Form von zusätzlichen Mitteln einzuwerben, zunehmend auch um originäre Aufgaben wie Grundlagenforschung und gute Lehre finanzieren zu können. Die Einflussnahme privatwirtschaftlicher Einzelinteressen auf Lehre und Forschung durch Kooperationen mit Großkonzernen nimmt massiv zu – auch die der finanzstarken Rüstungswirtschaft. Weil privatrechtliche Gründe geltend gemacht werden unterliegen diese Verträge zwischen Hochschulen und Konzernen häufig der Geheimhaltung und werden so jeglicher öffentlicher und demokratischer Kontrolle entzogen: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrende und Studierende haben keinen Einfluss mehr darauf, für wen und woran sie arbeiten. DIE LINKE forderte die Bundesregierung (Drucksache 17/9979) bereits auf, sich gemeinsam mit den Ländern für die Verankerung von Zivilklauseln in den Statuten der Hochschulen sowie in den Landeshochschulgesetzen einzusetzen und sicherzustellen, dass sich alle öffentlich an Hochschulen vergebenen Mittel an rein zivilen Kriterien ausrichten sollen und damit staatlich subventionierte Rüstungsforschung auszuschließen. Unser Antrag wurde mit den Gegenstimmen aller anderen Parteien, von CDU/CSU, FDP, SPD sowie den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE fordert außerdem Transparenz für alle Kooperationen von öffentlichen Hochschulen mit privaten Geldgebern, also die Offenlegung von Kooperations- und Stiftungsverträgen und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. DIE LINKE steht für eine bedarfsorientierte öffentliche Ausfinanzierung der Hochschulen in der Breite statt einseitiger Exzellenzförderung und wettbewerblich vergebener Drittmittel. Nur so kann garantiert werden, dass nicht im Interesse gesellschaftlich mächtiger Einzelinteressen und finanzstarker Großkonzerne gelehrt und geforscht wird. Die Ausfinanzierung mit öffentlichen Mitteln ist die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre tatsächlich geschützt werden kann.
Die Umsetzung und Einhaltung von Zivilklauseln muss vor Ort an den Hochschulen, durch die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierenden eingefordert und immer wieder neu überprüft werden. Eine Verankerung in den Landeshochschulgesetzen und Hochschulstatuten kann dabei helfen.
Antwort der SPD:
Wissenschaft und Forschung stehen in gesellschaftlicher Verantwortung und müssen einen Beitrag zu einer friedlichen Entwicklung leisten. Dies kann vor allem durch internationale Kooperationen und die Schaffung von neuem Wissen gelingen. Wir setzen uns dafür ein, dass in der Sicherheitsforschung die Förderung stärker auf geistes- und sozialwissenschaftliche Ansätze ausgerichtet wird und wir sehen die Entwicklung rein technischer Lösungsansätze kritisch, denn bereits in der Forschung muss auch der Einsatz dieser Lösungen mit bedacht werden.
Dass bereits mehrere deutsche Hochschulen durch Zivilklauseln ein klares Bekenntnis für eine Wissenschaft und Forschung abgegeben haben, die sich nicht für Rüstungs- und Kriegszwecke instrumentalisieren lässt, begrüßt die SPD ausdrücklich. Das ist ein wichtiges Signal – nicht nur für alle an der Hochschule Beschäftigten und für die Studierenden. Eine Verankerung auf Bundesebene ist allerdings kein tragfähiger Vorschlag, denn hierzu wäre ein Eingriff in Landeskompetenzen bzw. ein Eingriff in die Hochschulautonomie nötig. Erfolgreiche Beispiele zeigen, dass eine Bewegung von unten, ausgehend von den Hochschulangehörigen, besser und richtig ist und entsprechende Initiativen unterstützen wir.
Antwort von Bündnis ’90/Die Grünen:
An den deutschen Hochschulen wird bereits bisher auf vielfältige Art und Weise zu einer demokratischen, zivilen und sozialen Gesellschaftsentwicklung beigetragen. Wenn öffentliche Wissenschaftseinrichtungen vor Ort Friedensklauseln als Leitbild erarbeiten, dann wird das von uns begrüßt. Auf Bundesebene ist es uns ein Anliegen, insbesondere die Friedens- und Konfliktforschung stärker zu fördern. Gleichzeitig gehört zu unseren Zielen, die Hochschulen finanziell zu stärken.
Antwort der Piratenpartei:
Unser Lösungsvorschlag für das zugrundeliegende Problem ist Open Access: Alle mit öffentlichen Geldern finanzierten Forschungsergebnisse müssen gebührenfrei der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Damit erledigt sich das Problem von selbst, da Rüstungsforschung, deren Ergebnisse allen überall auf der Welt gebührenfrei über das Internet zur Verfügung stehen, weitestgehend hinfällig wird. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass zur Kriegführung bestimmte Waffen in Deutschland weder hergestellt, noch befördert oder in Verkehr gebracht werden dürfen.
Generell ist mehr studentische Mitbestimmung notwendig. Wir erwarten, dass dadurch Forschungen im Bereich der Rüstung weiter zurückgehen. Eine Aufhebung des Kooperationsverbots würde zudem eine verbesserte Finanzierung der Universitäten ermöglichen, sodass diese nicht mehr Drittmittel aus der Rüstungsindustrie einwerben müssten.
Bei unseren internen Diskussionen wurde argumentiert, dass mit zunehmender IT-Lastigkeit der Rüstungsforschung, auch Forschungsgebiete wie die Mathematik oder Informatik in den Wirkungsbereich einer Zivilklausel fallen können (z.B wäre aktuell die Kryptographie betroffen). Sie erscheint uns daher in der Intention sehr sympathisch, wäre aber nicht mehr zeitgemäß.
Antwort der CDU/CSU:
CDU und CSU bekennen sich zur Unabhängigkeit der Wissenschaft und zur Freiheit von Forschung und Lehre an den Hochschulen, so wie sie im Grundgesetz festgelegt ist. Zudem respektieren wir die Selbstverwaltung der Hochschulen, die in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen garantiert wird.
So genannte Zivilklauseln, bei denen es darum geht, forschungsbezogene Kooperationen und Kontakte von Hochschulen mit der Bundeswehr und der wehrtechnischen Industrie zu verbieten, halten wir für verfassungswidrig. Mit Zivilklauseln wäre nicht nur die Auftragsforschung für die Bundeswehr untersagt, sondern es wären alle potenziell relevanten Fachdisziplinen mit militärischer Anwendung im weitesten Sinn betroffen. Dies könnte für die Werkstoff- und Laserforschung, Informations- und Nachrichtentechnik, Optik und Nanotechnologie, Sport- und Sozialwissenschaften sowie die Medizin mit Infektions- und Pharmaforschung weitreichende Einschränkungen bedeuten.
Antwort der FDP:
Die Hochschulen in Deutschland leisten einen herausragenden Beitrag in Bildung und Forschung auf der Grundlage unseres Grundgesetzes und garantieren so auch die Freiheit von Forschung und Lehre.
Die aktuelle Diskussion zur Definition, thematischen Abgrenzung und den ungelösten Problemen bei der Folgeabschätzung wissenschaftlicher Erkenntnis verdeutlicht, dass die Thematik „Zivilklausel“ sehr emotional aber inhaltlich-organisatorisch wenig handhabbar geführt wird. Angesichts dieser erheblichen Vorbehalte – die von allen wesentlichen Akteuren des Wissenschaftssystems geteilt werden – stellt sich nicht nur die Frage, wie ein solches Verbot sinnvoll zu implementieren wäre, sondern auch welche negativen Konsequenzen ein solches Verbot für das Wissenschaftssystem in Gänze und für die Freiheit von Forschung im Besonderen hätte. Diese Erwägungen machen es einer liberalen Partei unmöglich, ein solches Verbotsverfahren zu unterstützen.
Die weltweiten terroristischen Anschläge der letzten Jahre und die neue sicherheitsrelevanten Bedrohungssituationen im eigenen Land stellen auch für eine moderne Forschungspolitik eine erhebliche Herausforderung dar. Deutschland muss stärker als bisher in Forschungsprojekte investieren, die der aktiven und passiven Sicherheit des Landes und seiner Bürger dienen. Die FDP lehnt dabei Denkblockaden und eine ideologische Fixierung auf bestimmte Technologien ab. Luft- und Raumfahrt- sowie Wehrtechnikprojekte dürfen nicht stigmatisiert, sondern müssen in wettbewerblichen Verfahren unter transparenten und verantwortungsvollen Rahmenbedingungen gefördert werden. Eine Verbindung vorhandener Forschungs- und Entwicklungsstrukturen der sicherheitstechnischen und wehrtechnischen Forschung ist dringend geboten. Die so genannte Zivilklausel für Forschung und Lehre an Hochschulen lehnen wir daher strikt ab.
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Antworten der Parteien zur Bundestagswahl
4. September 2013
Die „Initiative Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel!“ hat an Bündnis ’90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, DKP, FDP, Piraten und SPD zur Bundestagswahl folgende Fragen gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bundesweit engagieren sich Studierende, Lehrende, GewerkschafterInnen und Friedensinstitutionen für Wissenschaft, die auf die Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme gerichtet ist und zur Verwirklichung einer zivilen Entwicklung der Gesellschaft, zu Abrüstung sowie zu sozialer Progression und zur Humanisierung der Lebensbedingungen beiträgt. Eine solche Wissenschaftsorientierung ist angesichts der aktuellen Krise dringend erforderlich. Das bundesweite Zivilklausel-Bündnis „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ hat sich auch deshalb konstituiert, weil die Hochschulen durch die permanente Unterfinanzierung und die unternehmerische Ausrichtung darin behindert werden, gesellschaftlich verantwortliche Wissenschaft zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund stellen wir Ihren Parteien als bundesweites Bündnis der Zivilklausel-Bewegung angesichts der Bundestagswahl folgende Fragen:
2. Rechtfertigen Arbeitsplätze Rüstungsproduktion?
Alle Parteien haben auf die Fragen geantwortet:
Alle Antworten aller Parteien sind in diesem PDF-Dokument zusammen gestellt.
Gemeinsame Erklärung der Initiative „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“
Braunschweig/Berlin 4. Juni 2011
Hochschulen für den Frieden! – Nein zur Kriegsforschung! – Ja zur Zivilklausel!
„Es gäbe genug Geld, genug Arbeit, genug zu essen, wenn wir die Reichtümer der Welt richtig verteilen würden, statt uns zu Sklaven starrer Wirtschaftsdoktrinen und -tradition zu machen. Vor allem aber dürfen wir nicht zulassen, dass unsere Gedanken und Bemühungen von konstruktiver Arbeit abgehalten und für die Vorbereitung eines neuen Krieges missbraucht werden.“
(Albert Einstein)
Wir wollen Hochschulen für den Frieden. Studierende und Lehrende entscheiden sich für zivile Hochschulen als Ort für Studien, Lehre und Forschung. Wir wollen sinnvolle Beiträge zur friedlichen Lösung der Probleme und Konflikte dieser Welt leisten. Sehr bewusst als Ausdruck für die zivile und friedliche Orientierung haben sich Hochschulen in ihren Senaten und Selbstverwaltungsorganen für Zivilklauseln entschieden. So hat der Akademische Senat der Universität Bremen 1986 eine „Zivilklausel“ beschlossen und 1992 erneuert. Sie besagt, dass „jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat der Universität abgelehnt wird. Die Klausel fordert „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“ Über ähnliche Zivilklauseln verfügen Hochschulen in Berlin, Dortmund, Konstanz, Oldenburg und Tübingen. An vielen anderen Hochschulen werden von Studierenden und Wissenschaftler/innen Zivilklauseln angestrebt oder eingefordert. Das Land Niedersachsen verfügte über viele Jahre im Landeshochschulgesetz über eine Zivilklausel. In der Universität Tübingen wurde die Friedensbindung durch eine Zivilklausel in der Grundordnung im September 2010 rechtskräftig. Freiheit von Forschung und Lehre ist nicht beliebig. Diese Freiheit geht vom umfassenden Friedensauftrag des Grundgesetzes aus und setzt der militärischen Forschung an zivilen Hochschulen Schranken. Und, Hochschulen werden durch Zivilklauseln in keiner Weise in ihrer Forschung beschränkt. Keine Erfindung zum Wohle der Menschen erfordert Militärforschung.
Wir sind empört!
An über 40 deutschen Hochschulen wird Forschung für den Krieg betrieben. Keine Fachrichtung bleibt zivil. Werkstoff- und Laserforschung, Satelliten-Systeme, Informations- und Nachrichtentechnik, Robotersysteme, Medizin- und Pharmaforschung, Optik und Nanotechnologie, Sport- und Sozialwissenschaften, alle Fachrichtungen sind im Fokus der Militärforschung. Für Militärforschung wird Geheimhaltung angeordnet. Informationszugang bekommt nur ein kleiner Kreis von Auserwählten. Mit Geheimschutzregeln werden Transparenz und Mitbestimmung an Hochschulen beschränkt. So wird der Einfluss der Militärs auf die akademische Lehre verstärkt. Das Verteidigungsministerium stellte 2010 für Ressortforschung insgesamt 1,1 Milliarden Euro für Rüstungsforschung bereit. Doch dieser Betrag ist nur ein Bruchteil der Forschungsmittel, die für militärische Zwecke genutzt werden. Denn der Ressortforschungsplan des Verteidigungsministeriums geht davon aus, dass sogenannte „wehrwissenschaftliche Forschung“ grundsätzlich auf den Erkenntnissen der zivilen Forschung aufsetzt („Add-on-Prinzip“), „wenn nationale Sicherheitsinteressen und das angestrebte Fähigkeitsprofi der Bundeswehr es erfordern.“ Und weiter: „Konzepte und entsprechende Technologien, die sowohl für die militärische Verteidigungsforschung als auch für die zivile Sicherheitsforschung relevant sind, bilden die Schnittstellen zur zivilen Sicherheitsforschung (Dual-Use-Prinzip).“
Dual-Use ist die Möglichkeit des Gebrauchs von Technologien, Wissen und Forschung für zivile oder militärische Zwecke. Dual-Use kann durch Kriterien wie Finanzierungsfestellung, Öffentlichkeit und demokratische Transparenz erkannt und damit Rüstungsforschung vermieden werden. Wir wenden uns gegen die Behauptung, friedliche zivile Forschung kann von militärischer nicht unterschieden werden.
Mit dem Umbau der Bundeswehr zur Berufsarmee ist der Etat zur Nachwuchswerbung zwischen 2009 und 2011 um knapp 50 Prozent auf über 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht worden. An Hochschulen werden Werbe- und Lehrveranstaltungen von den Jugendoffizieren der Bundeswehr ausgerichtet. Seit 20 Jahren leiden die öffentlichen Hochschulen unter einer politisch getriebenen Unterfinanzierung. Selbst nach Berechnungen des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) beträgt der Fehlbetrag weit über 2 Mrd. Euro. Gleichzeitig vergeben Rüstungskonzerne Forschungsarbeiten und finanzieren Stiftungsprofessuren. Drittmittel-Geber der militärischen Forschung nutzen die Unterfinanzierung ziviler Hochschulen aus. Finanzielle Abhängigkeit von Drittmitteln gefährdet die Autonomie der Hochschulen und zerstört demokratische Entwicklung. Wir sind empört über die „Geheimschutzordnung“, mit der das Verteidigungsministerium ihre Drittmittelforschung an den Hochschulen belegt. Militärforschung an den Hochschulen beschränkt die Transparenz, Autonomie, und greift Demokratie und Freiheit an den Hochschulen an. Wir fordern eine Demokratisierung der Hochschulen und eine umfassende Mitbestimmung aller in den Universitäten Arbeitenden, Studierenden und Lehrenden. Wir fordern, die Finanzierung der Hochschulen muss durch ausreichende öffentliche Mittel sichergestellt werden.
Wir lehnen diese Indienstnahme der Wissenschaft, Forschung und Lehre für den Krieg prinzipiell ab. Militärforschung an Hochschulen verdrängt zivile Forschungs- und Wissenschaftsstrukturen. Militärforschung blockiert notwendige Forschung zur Lösung von sozialen und ökologischen Problemen. Die Instrumentalisierung von Forschung und Lehre für militärische Konfliktlösung ist Bestandteil einer Politik, die auf militärische Interventionen und Krieg setzt. Dazu wird die Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee umgebaut, die Rohstoffquellen und Transportwege für die deutsche Wirtschaft zu sichern habe.
Wir lehnen militärische Interventionen grundsätzlich ab. Sie lösen keine Konflikte sondern verschärfen diese. Wir treten ein für Verhandlungen, friedliche Konfliktregelungen, Abrüstung und Rüstungskonversion und fordern eine gerechte Weltwirtschaftsordnung.
Während die Bundeswehr vom Balkan bis zum Hindukusch eingesetzt wird, treten sie auch im Inland stärker in Erscheinung. Mit Tausenden von Auftritten außerhalb militärischer Liegenschaften soll eine Akzeptanz für das Militär gewonnen werden.
Den Einsatz der Bundeswehr nach innen, wie er z. B. schon 2007 bei Demonstrationen in Heiligendamm erfolgte, lehnen wir entschieden ab. Wir sagen NEIN zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Die Geschichte der deutschen Hochschulen verpflichtet: Sie stellten sich zum allergrößten Teil bereitwillig in den Dienst des Faschismus, sie untermauerten auf angeblich wissenschaftlicher Ebene deren menschenfeindliche Ideologie und beteiligten sich an der Ermöglichung eines desaströsen Expansionskrieges. Eine unabhängige und transparente Wissenschaft und ihre Orientierung an den sozialen und zivilen Interessen der Bevölkerung sind der Geschichte entgegen zu setzen. Das Recht auf eine Wissenschaft frei von Partikularinteressen, das uns von einem Grundgesetz mit klarer friedlicher Ausrichtung garantiert wird, sowie die verbindliche Orientierung der Bildung auf eine friedliche internationale Entwicklung durch den UN-Sozialpakt sind positive Schlussfolgerungen aus der Niederringung des Faschismus. Für diese Ziele setzen wir uns ein, für diese Ziele brauchen wir weitere Verbündete.
Wir fordern Hochschulen, die in Wissenschaft, Forschung und Lehre ausschließlich dem Frieden verbunden sind. Dabei ist Frieden für uns mehr als Abwesenheit vom Krieg und Gewalt. Frieden beinhaltet die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Gestaltung von sozialen und ökologischen Lebensbedingungen für alle Menschen ohne Anwendung von Gewalt.
Wir fordern eine breite Diskussion über die gesellschaftliche Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber auch der Institution Hochschule. Wissenschaft, Forschung und Lehre müssen dem Frieden und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sein. Wir stehen damit in der Tradition einer humanistisch verstandenen Wissenschaft eines Albert Einstein, Linus Pauling und Joseph Rotblat.
Wehrt euch – leistet Widerstand
Widerstand beginnt sich zu regen. Eine „immer größer werdende, sogenannte Zivilklausel-Bewegung“ (FAZ 12.01.2011) fordert die Verpflichtung der Hochschulen auf friedliche, zivile Forschung und Lehre. An den Universitäten Karlsruhe und Köln sowie an der FU Berlin haben sich die Studierenden in Urabstimmungen für eine Zivilklausel ausgesprochen. Weitere Abstimmungen sollen folgen.
Unser Ziel ist es, eine breite gesellschaftliche Bewegung für den Frieden, für die Zivilklausel, für Friedensinhalte in Wissenschaft, Forschung und Lehre an jeder Hochschule zu entwickeln und diese bundesweit zu vernetzen.
Im Februar 2011 wurde ein Internationaler Appell gegen jegliche Militärforschung an Universitäten von mehreren Nobelpreisträgern unterzeichnet und veröffentlicht. Wir wollen diesen Appell überall verbreiten und für ihn weitere Unterschrift en sammeln.*
Wir wollen die Friedensbewegung an den Hochschulen stärken und in Kooperation mit internationalen Initiativen (UNI, INES) vernetzen. Deshalb haben wir die Initiative: „Hochschulen für den Frieden! – Nein zur Kriegsforschung! – Ja zur Zivilklausel!“ gegründet.
Diese Initiative ist offen für jede und jeden, die sich für friedliche Konfliktregelungen und gegen die Militarisierung des Wissenschaftssystems wenden. Die Initiative braucht Verstärkung für weitere Proteste, Veranstaltungen und Tagungen.
Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn an unseren Hochschulen (wieder) für den Krieg geforscht wird. Wir werden es nicht dulden, wenn an unseren Hochschulen wieder militärische Geheimforschung betrieben werden soll.
Wir fordern friedliche und zivile Hochschulen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Allgemeiner Studierendenausschuss der TU Braunschweig
NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss)
Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)
Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA)
LandesAstenKonferenz Niedersachsen (L·AK)
freier zusammenschluss von studierendenschaften (fzs)
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Vereinigte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di)
Die Quadrokopter-Drohnen der ETH Zürich und der Krieg
5. August 2013
An der ETH Zürich tüfteln Forscher an Flugrobotern, die auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Momentan fliegen die Quadrokopter aber noch in einer Flugarena und spielen Pingpong oder üben sich im Formationsflug.
Pressebeitrag von Marius Huber in der Limmattaler Zeitung, Schweiz
Umstrittene Drohnenforschung an der ETH Zürich
5. August 2013
Diverse deutsche Unis erlassen Verbote für Militärforschung. Die Idee hat die Schweiz erreicht.
Pressebeitrag von Marius Huber im Landboten, Winterthur, Schweiz.
VVN-BdA: Zur Diskussion um eine Zivilklausel
5. August 2013
Stellungnahme der Landesvereinigung Schleswig-Holstein der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ‒ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. (VVN-BdA). Die Landesvereinigung Schleswig-Holstein der VVN-BdA begrüßt das Votum der Studierenden an der Uni Kiel, weist Prof. Joachim Krauses Gleichsetzung „Verbot von Kriegsforschung und Juden-Verfolgung“ sowie dessen Denunziation der VVN-BdA und Dr. Dietrich Schulzes empört zurück.
Karlsruhe: Trommeln für die Abrüstung ‒ Mahnwache zum Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima
7. August 2013
Badische Neueste Nachrichten
Furcht vor der Zivilklausel? Die Freiheit der Wissenschaft und die Verantwortung der Hochschulen für den Frieden
6. August 2013
Beitrag von Dietrich Schulze in den Nachdenkseiten in Replik auf den FAZ-Artikel „Verklausulierter Frieden“ vom 2. August 2013.
Antikriegstag
1. September 2013
Unterschriftensammlung zum Antikriegstag
Zum Antikriegstag am 1. September 2013 wollen wir bundesweit Aktionen vor Ort zu machen und Unterschriften für die Kampagne „Lernen für den Frieden“ zu sammeln.


