Stimmen für den Erhalt der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz
„Wofür arbeitet ihr?
Ich halte dafür, daß das einzige Ziel der Wissenschaft darin besteht, die Mühseligkeit der menschlichen Existenz zu erleichtern.“
Bertolt Brecht, Leben des Galilei, 1939/45.
Das Uni-Aktionsbündnis Köln, der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) und die GEW-Studis NRW haben zusammen die Broschüre "Wissenschaft für Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie – Stimmen für den Erhalt der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz" herausgegeben.
In der Broschüre kommen Persönlichkeiten aus der Zivilgesellschaft zu Wort – aus Friedens und Umweltbewegung, Gewerkschaft, Wissenschaft, Kultur und Kirche. Sie machen aus ihrer Sicht deutlich, warum die Zivilklausel im Hochschulgesetz unbedingt erhalten bleiben soll.
Arbeitstagung: Zivilklausel – wo stehen wir, wohin wollen wir?
Zivilklausel – wo stehen wir, wohin wollen wir?
Überlegungen für die Zukunft der Bewegung für eine umfassende Zivilklausel
Samstag, den 18.05.2019
von 11 bis 18 Uhr
Räumlichkeiten des GEW Hauptvorstands
Reifenberger Straße 21, 60489 Frankfurt a.M.
Anmeldung unter
Zum Programmflyer
Widerstand gegen die Abschaffung der Zivilklausel in NRW
Gegen die geplante Abschaffung der Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz durch die schwarz-gelbe Landesregierung regt sich Widerstand: In zahlreichen Stellungnahmen aus Studierendenschaft, Wissenschaft und Gewerkschaft wird sich gegen die geplante Hochschulgesetznovellierung gewendet:
- Beschluss des Studierendenparlaments der Uni Köln vom 22. Januar 2018: Die Friedensklausel im Landeshochschulgesetz erhalten!
- Stellungnahme von campus:grün NRW vom 18. Februar 2018: „Rolle rückwärts - Das neue Studierendengängelungsgesetz“
- Schöne neue Freiheit? Stellungnahme der Fachschaftenkonferenz der Universität zu Köln gegen die geplanten Hochschulgesetzesänderungen - zusammen mit dem AStA der Uni Köln, dem AStA der Deutschen Sporthochschule Köln und anderen
- Stellungnahme des DGB NRW und seiner Mitgliedsgewerkschaften zum Referentenentwurf vom 15. Mai 2018
- Pressemitteilung des AStA der Hochschule Rhein-Waal vom 16. Mai 2018
- Beschluss der Philosophischen Fakultät der Uni Köln vom 16. Mai 2018: Für wissenschaftliche Freiheit in Verantwortung
- Resolution der Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) vom 3. Juni 2018 in Heidelberg
- Positionierung der Fachgruppe Physik der Uni Köln vom 14. Juni 2018
- Positionierung des Departments Didaktiken der Mathematik und der Naturwissenschaften an der Uni Köln
- Stellungnahme des AStA der Uni Wuppertal vom 4. Juli 2018
- Stellungnahme der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Bielefeld vom 9. Juli 2018
- Stellungnahme der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft des Landes NRW vom 9. Juli 2018
- Positionspapier von AStA, Fachschaften und Hochschulgruppen an der RWTH Aachen vom 19. Juli 2018
- Position von Fachschaften der Uni Köln speziell zur Zivilklauselfrage vom 13. März 2019
- Positionierung für den Erhalt der Zivilklausel im Hochschulgesetz des Landes NRW des Instituts für Erziehungswissenschaften der Uni Duisburg-Essen vom 16. Mai 2019
Die Landesrektorenkonferenz begrüßt in einer am 31. Januar 2018 veröffentlichten Pressemitteilung zwar die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz als ein angeblich „wichtiges Signal zurück zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung“ – die Uni-Rektoren wollen aber zumindest an ihren eigenen Zivilklauseln festhalten: „So bekennen sich die Universitäten des Landes zu den Zivilklauseln, die in ihren Grundordnungen festgelegt sind, ebenso wie zu dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.“
Sachsen-Anhalt: Zivilklausel im Hochschulgesetzentwurf
Während die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW die Friedensorientierung aus dem Hochschulgesetz streichen will, wird in Sachsen-Anhalt über die Einführung ebendieser diskutiert: Der Gesetzesentwurf der schwarz-rot-grünen Landesregierung vom 26. Februar 2019 sieht vor, folgenden Passus festzuschreiben:
„Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie setzen sich mit den möglichen Folgen einer Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander“
Der Stura der Uni Halle-Wittenberg begrüßt in seinem Positionspapier das Vorhaben, kritisiert aber, dass der Charakter der Formulierung wenig verpflichtend sei und nicht mit einer Transparenzpflicht einher gehe.
Im Januar 2018 hatten sich die Uni Halle-Wittenberg und die Hochschule Magdeburg-Stendal Zivilklauseln gegeben.
Uni Leipzig: 3/4 der Studierenden für die Zivilklausel
Im Rahmen der vom 10.12.18 bis 31.01.19 durchgeführten Umfrage über eine Zivil- und eine Transparenzklausel an der Uni Leipzig haben sich die Studierenden klar für beide Klauseln ausgesprochen. Teilgenommen haben 3821 Studierende.
Pressemitteilung des Student_innenRats der Universität Leipzig: https://stura.uni-leipzig.de/sites/stura.uni-leipzig.de/files/dokumente/2019/02/2019_02_06-pm_umfrageergebniss_odt.pdf
64 Hochschulen dem Frieden verpflichtet
2015 ist es an vielen Hochschulen zu Durchbrüchen gekommen, die Zivilklausel-Bewegung nimmt weiter an Fahrt auf. Alleine im Jahr 2015 haben 36 Hochschulen eine Zivilklausel in ihren Grundordnungen festgeschrieben. Nun haben sich auch zwei Hochschulen aus Sachsen-Anhalt eine Zivilklausel gegeben – Die Hochschule Magdeburg-Stendal sowie die Uni Halle-Wittenberg:
„Forschung, Lehre und Studium an der Hochschule Magdeburg-Stendal sind friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.
Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Hochschule auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen.“
(Beschluss des Akademischen Senats vom 17. Januar 2018)
„Die Universität achtet und schützt die ethische Verantwortung ihrer Mitglieder und Angehörigen für die Inhalte, Ergebnisse und Folgen ihrer Forschung, insbesondere für deren friedliche Nutzung.“
(Grundordnung der Uni Halle-Wittenberg vom 24. Januar 2018)
Insgesamt haben sich nun mindestens 64 Hochschulen, darunter acht der zehn größten Unis Deutschlands, sowie aktuell drei Landeshochschulgesetze einer friedlichen Orientierung verpflichtet.
Nun gilt es, diese positiven Ansprüche weiter zu verallgemeinern. Aufklärende, friedensbewegte Hochschulen sind die lebendige Alternative zu Krieg und Eskalationspolitik.
- Schwarz-gelbe NRW-Landesregierung will Zivilklausel aus Hochschulgesetz wieder Streichen – Aachener Friedenspreis wendet sich in Offenem Brief dagegen
- Senat der Uni Köln wendet sich gegen geplante Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in NRW
- Japanischer Wissenschaftsrat bekräftigt Ächtung von Militärforschung
- Hochschule Bremen: Rechtsgutachten zur Zivilklausel
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