Der Senat der Uni Köln hat am 25. März 2015 in die neue Grundordnung der Uni eine Zivilklausel aufgenommen, nachdem er noch im Mai 2013 eine Zivilklausel abgelehnt hatte. Die Studierenden der Uni hatten sich hingegen bereits im Dezember 2010 in einer Abstimmung mit großer Mehrheit für eine zivile und friedliche Orientierung ausgesprochen. Der Passus, der nun in der Grundordnung verankert wird, lautet:

㤠2 Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt

Die Universität zu Köln entwickelt ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt dadurch, dass sie ihren in § 3 HG genannten Aufgaben unabhängig von außerwissenschaftlichen Vorgaben nachkommt, insbesondere in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Die Universität zu Köln wird regelmäßig auf den genannten Gebieten Aktivitäten entwickeln, z. B. Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeiten.“

Der Arbeitskreis Zivilklausel Köln hat anlässlich der neuen Zivilklausel eine Pressemitteilung veröffentlicht. Siehe auch das Flugblatt des Arbeitskreises „Ernst machen mit Frieden und Demokratie – Senat der Uni Köln berät über die Demokratisierung der Hochschule und die Verankerung einer Zivilklausel in der Grundordnung“, welches hin auf die Beratung im Senat veröffentlicht wurde.

Marcus Meier hat im Neuen Deutschland vom 31. März 2015 den Artikel Zivilklauseln am Rhein zu den Beschlüssen in Köln und Düsseldorf veröffentlicht.