Der Landtag von NRW hat am 11. September 2014 das neue NRW-Hochschulgesetz beschlossen, welches zum 1. Oktober 2014 in Kraft tritt. Mit dem Gesetz gibt sich das zweite Land nach Thüringen 2006 eine Zivilklausel. Mit dem Gesetz sind außerdem alle Hochschulen NRWs dazu aufgefordert, sich binnen eines Jahres eine Zivilklausel in ihrer Grundordnung zu geben.

Hier die Zivilklausel im Wortlaut (§ 3 Abs. 6 Hochschulzukunftsgesetz):

„Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“