Fachhochschule Münster gibt sich Zivilklausel
Die FH Münster hat am 1. Juni bzw. 13. Juli 2015 folgenden Passus in ihre Grundordnung unter § 2 „Aufgaben“ Abs. 2, Punkt 1 aufgenommen:
„Sie [die Hochschule] stellt ihr Bildungsangebot und ihre Forschung in den Dienst der Menschen. Bildung und Forschung sollen – unter Wahrung der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit – auf friedliche Ziele ausgerichtet sein und sich auf zivile Zwecke konzentrieren. Alle an Forschung und Lehre beteiligten Mitglieder und Angehörigen haben die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnis zu bedenken. Werden ihnen Ergebnisse der Forschung bekannt, die bei verantwortungsloser Verwendung erhebliche Gefahr für die Gesundheit, das Leben oder das friedliche Zusammenleben der Menschen herbeiführen können, so sollen sie die zuständige Fachbereichs- bzw. Institutsleitung oder die Hochschulleitung davon unterrichten.“
Zivilklauseln – Lernen und Forschen für den Frieden
In der aktuellen Ausgabe vom Mai der Zeitschrift Wissenschaft & Frieden (2/2015) ist eine Beilage zur Zivilklausel mit Beiträgen von Zivilklausel-Aktiven erschienen. Das Dossier umfasst folgende Artikel: Editorial
Reiner Braun | Sechs Jahre Zivilklauselbewegung Cornelia Mannewitz | Zivilklauseln in der heutigen Hochschullandschaft Hans-Jörg Kreowski | Die Zivilklausel der Universität Bremen Torsten Bultmann | Die Überwindung der »unternehmerischen Hochschule« Johanna Zimmermann | Das Denken der Zukunft muss Kriege unmöglich machen Senta Pineau | Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens Willi Hoffmeister und Eric Recke interviewt von Peter Förster | Frieden schaffen: eine gemeinsame Aufgabe |
Video-Dokumentation: Zivilklausel-Zukunftskongress vom Oktober 2014
Im Oktober 2014 fand der Zivilklausel-Zukunftskongress 2014 – Für eine Wissenschaft und Kultur des Friedens an der HAW Hamburg statt. Über 150 TeilnehmerInnen aus Hochschule, Gewerkschaft und Friedensbewegung kamen zusammen, um ihr gemeinsames Engagement für eine humane und friedenschaffende Wissenschaft zu intensivieren und auf eine friedliche Entwicklung hinwirken. Die fertig bearbeiteten Videos der einzelnen Reden, des Kulturabends und der Diskussionsrunden hat der AK Friedenswissenschaft der HAW Hamburg nun online gestellt. |
Uni Köln gibt sich Zivilklausel
Der Senat der Uni Köln hat am 25. März 2015 in die neue Grundordnung der Uni eine Zivilklausel aufgenommen, nachdem er noch im Mai 2013 eine Zivilklausel abgelehnt hatte. Die Studierenden der Uni hatten sich hingegen bereits im Dezember 2010 in einer Abstimmung mit großer Mehrheit für eine zivile und friedliche Orientierung ausgesprochen. Der Passus, der nun in der Grundordnung verankert wird, lautet:
„§ 2 Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie in der Welt
Die Universität zu Köln entwickelt ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt dadurch, dass sie ihren in § 3 HG genannten Aufgaben unabhängig von außerwissenschaftlichen Vorgaben nachkommt, insbesondere in ihrer internationalen Zusammenarbeit. Die Universität zu Köln wird regelmäßig auf den genannten Gebieten Aktivitäten entwickeln, z. B. Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeiten.“
Der Arbeitskreis Zivilklausel Köln hat anlässlich der neuen Zivilklausel eine Pressemitteilung veröffentlicht. Siehe auch das Flugblatt des Arbeitskreises „Ernst machen mit Frieden und Demokratie – Senat der Uni Köln berät über die Demokratisierung der Hochschule und die Verankerung einer Zivilklausel in der Grundordnung“, welches hin auf die Beratung im Senat veröffentlicht wurde.
Marcus Meier hat im Neuen Deutschland vom 31. März 2015 den Artikel Zivilklauseln am Rhein zu den Beschlüssen in Köln und Düsseldorf veröffentlicht.
Zivilklausel im Bremer Hochschulgesetz
Die Bremische Bürgerschaft hat am 19. März 2015 folgende Zivilklausel im neuen Hochschulgesetz festgeschrieben:
„Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. Die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die diesen Zwecken dienen.“
Bremen ist nach Thüringen, Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen das fünfte Bundesland, welches aktuell eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz festgeschrieben hat. Das niedersächsische Hochschulgesetz verfügte zudem zwischen 1993 und 2002 über eine Zivilklausel.
Die Bremer Senatorin für Wissenschaft und Bildung, Quante-Brandt, hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gibt sich eine Zivilklausel
In der am 18. März 2015 in Kraft getretenen Grundordnung ist Folgendes festgeschrieben:
„Forschung, Lehre und Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind friedlichen Zielen verpflichtet, sie tragen zur Völkerverständigung bei und erfolgen in der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen.“
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