In der am 18. März 2015 in Kraft getretenen Grundordnung ist Folgendes festgeschrieben:

„Forschung, Lehre und Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind friedlichen Zielen verpflichtet, sie tragen zur Völkerverständigung bei und erfolgen in der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung der natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen.“